Der Prozess um das erschütternde Schicksal eines Kindes: Wer trägt die Verantwortung?
Am 24. November 2026 wird am Landesgericht Krems ein Zivilprozess fortgesetzt, der in der Region für Aufsehen sorgt. Es geht um das Schmerzengeld für einen damals zwölfjährigen Buben, der angeblich von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt und brutal misshandelt worden sein soll. Ein erschreckender Fall, der Fragen aufwirft und die Gesellschaft bewegt. Der Prozess beginnt um 9:30 Uhr und wird voraussichtlich bis 11:00 Uhr dauern. An diesem Termin wird das ärztliche Gutachten diskutiert, während eine Expertise aus dem Bereich der Kinderpsychologie noch aussteht. Informationen dazu stammen von dem Opferanwalt Timo Ruisinger.
Die Vorwürfe, die gegen die Mutter erhoben werden, sind gravierend. Der Junge soll im Waldviertel, einer ländlichen Gegend, in einer Hundebox gefangen gehalten worden sein. Im Rahmen der Verhandlung steht besonders die Frage im Raum, welche Folgen die mutmaßlichen Misshandlungen für das Kind hatten und wie hoch der Anspruch auf Schmerzengeld wirklich ist.
Hintergrund und Klage
Die zivilrechtliche Klage wurde bereits im November 2024 beim Landesgericht Krems eingereicht. Insgesamt geht es um einen Streitwert von 180.000 Euro, der sich aus 150.000 Euro Schmerzengeld und 30.000 Euro für zukünftige Schäden zusammensetzt. Grundlage der Klage ist das NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz, da das Land Niederösterreich als Träger der Kinder- und Jugendhilfe fungiert. Ein zentraler Punkt der Klage ist das Vorgehen zweier Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya. Diese waren in der Vergangenheit in die Betreuung des Kindes involviert.
Interessant ist, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen die Sozialarbeiter, die sich um den Fall gekümmert hatten, im Frühjahr 2025 eingestellt wurden. Trotz zwei Gefährdungsmeldungen, die bereits am 28. Oktober und 18. November 2022 eingereicht wurden, ergriffen die Fachkräfte keine Maßnahmen, obwohl bei ihren Hausbesuchen Auffälligkeiten festgestellt worden waren. Das Gutachten kritisiert zudem, dass die Erklärungen der Mutter nicht ausreichend untersucht wurden und der kritische Gesundheitszustand des Kindes nicht erkannt wurde.
Ein tragisches Schicksal
Der Junge befand sich am 22. November 2022 in einem lebensbedrohlichen Zustand und musste in die Klinik Donaustadt nach Wien transportiert werden. Die Konsequenzen für die Mutter waren gravierend: Im Februar 2024 wurde sie zu 20 Jahren Haft verurteilt, ihre Freundin erhielt 14 Jahre. Beide wurden zunächst in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht, wobei die Freundin mittlerweile bedingt entlassen wurde.
Die kommenden Verhandlungstage werden mit Spannung erwartet. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Informationen das Gericht ans Licht bringen wird und wie das Gutachten die Ansprüche des Jungen unterstützen kann. Der Fall wirft nicht nur Fragen über das Kindeswohl auf, sondern auch über die Verantwortung der Institutionen, die für den Schutz von Kindern zuständig sind.
