Am 31. Oktober 2026 ist es gegen 23:20 Uhr am Hauptplatz in Irdning zu einer Auseinandersetzung gekommen. Ein Streit zwischen einem 18-Jährigen und einem 16-jährigen rumänischen Staatsbürger eskalierte aus bislang ungeklärter Ursache.

Der 16-Jährige soll den 18-Jährigen zunächst körperlich attackiert haben. Während des Streits soll ein 21-jähriger Bekannter des Jugendlichen, ebenfalls rumänischer Staatsbürger und im Bezirk Liezen wohnhaft, den 18-Jährigen von hinten mit einem Klappmesser angegriffen haben.

Zwei Stichverletzungen, zwei Festnahmen

Der 18-Jährige erlitt zwei Stichverletzungen und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Die beiden Tatverdächtigen flüchteten anschließend vom Tatort.

Die Polizei forschte beide Verdächtigen aus und nahm sie einver. Der Verdacht gegen den 21-Jährigen erhärtete sich; bei seiner Einvernahme bestritt er die Tat. Die mutmaßliche Tatwaffe war in einem Abwasserkanal entsorgt worden, konnte von der Polizei jedoch gefunden und sichergestellt werden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Leoben wurde der 21-Jährige in die Justizanstalt Leoben eingeliefert. Der 16-Jährige wird auf freiem Fuß angezeigt. Die Hintergründe der Eskalation sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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Was die Kriminalstatistik leisten kann – und was nicht

Der Fall wird in die polizeiliche Ermittlungsarbeit einfließen. Für größere Einordnungen ist allerdings ein Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, nötig. Sie erfasst und dokumentiert die Entwicklung der Kriminalität in Österreich. Grundlage sind das österreichische Strafgesetzbuch sowie strafrechtliche Nebengesetze. Seit 2001 werden alle angezeigten Fälle elektronisch registriert.

Die Daten dienen als Grundlage für strategische kriminalpolizeiliche Maßnahmen, für die vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für die Analyse langfristiger Entwicklungen. Vorgesehen ist dabei ein Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Die PKS ist eine Anzeigenstatistik: Erfasst werden nur Straftaten, die der Polizei angezeigt und an das Gericht übermittelt wurden. Das Dunkelfeld der Kriminalität bleibt außen vor. Auch der Ausgang von Gerichtsverfahren ist nicht Bestandteil der PKS. Zahlen können zudem davon beeinflusst werden, wie häufig die Bevölkerung Anzeige erstattet, wie intensiv die Polizei kontrolliert und ob sich gesetzliche Bestimmungen ändern.

Laufende Anpassungen und verfügbare Berichte

Die Struktur der Statistik wird laufend angepasst – an Änderungen der Strafgesetzgebung, an aktuelle gesellschaftliche Phänomene und durch neue statistische Erfassungsparameter. Auf der Website des Bundeskriminalamtes werden Zahlen, Daten sowie umgesetzte und geplante kriminalpolizeiliche Maßnahmen bereitgestellt.

Verfügbar sind unter anderem die „Kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik 2025“ als Broschüre mit 2 MB sowie die „Polizeiliche Kriminalstatistik 2024“ mit 1,4 MB, die PKS 2023 mit 3,9 MB und die PKS 2022 mit 5,4 MB. Außerdem gibt es eine Präsentation zur Entwicklung der polizeilichen Anzeigen in Österreich mit 460,2 KB.

Für 2021 stehen eine Presseaussendung mit 129,6 KB, eine Präsentation mit 241 KB, „Kriminalprävention 2021“ mit 113,3 KB sowie „Daten und Fakten zu vollendeten Morden an weiblichen Opfern 2021“ mit 404,5 KB zur Verfügung. Zur PKS 2020 gibt es eine Presseaussendung mit 149,9 KB und eine Präsentation mit 258,3 KB.

Die Veröffentlichungen reichen weiter zurück: PKS 2019, Broschüre mit 5,2 MB und Flyer mit 427,5 KB; PKS 2018 mit der Broschüre „Sicherheit 2018“ mit 3,49 MB, „Crime Statistics 2018 – Conclusions“ mit 281,8 KB und Tabellen zur Kriminalitätsstatistik 2018; PKS 2017, Broschüre „Sicherheit 2017“, mit 1,8 MB; PKS 2016, Broschüre „Sicherheit 2016“, mit 3,8 MB; PKS 2015, Broschüre „Sicherheit 2015“, mit 35,7 MB; PKS 2014, Broschüre „Sicherheit 2014“, mit 1,6 MB; sowie PKS 2013, Broschüre „Kriminalitätsentwicklung 2013“, mit 886,7 KB.

Die jährlichen Sicherheitsberichte werden gemeinsam vom Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz erstellt und veröffentlicht. Sie enthalten detaillierte Zahlen, bestehen derzeit aus vier Teilen, umfassen die Anzeigen- und Verurteilungsstatistik des jeweiligen Berichtsjahres und stellen wesentliche kriminalpolitische Entwicklungen dar.

Rückfragen zu den Statistiken beantwortet das Büro für Kriminalstatistik im Bundeskriminalamt unter kriminalstatistik@bmi.gv.at. Die entsprechenden Informationen wurden zuletzt am 19. September 2025 aktualisiert. Daneben gibt es Sicherheitsberichte der Bundesregierung und Lageberichte des Bundeskriminalamtes.