Im schönen Bezirk Horn tut sich gerade einiges in der Welt des Saatguts. Die EU hat Pläne, ihre jahrzehntealten Saatgutgesetze zu vereinheitlichen. Das klingt nach einer trockenen Angelegenheit, doch es könnte für die heimische Vielfalt eine echte Chance darstellen. Kleine Züchter und lokale Initiativen, die sich der Erhaltung alter Sorten verschrieben haben, könnten von diesen Reformen profitieren. Aber nicht alles ist rosig – Kritiker warnen vor der neuen Gentechnikverordnung, die Patente auf Saatgut-Eigenschaften ermöglicht. Diese könnte insbesondere für die heimische Bio-Landwirtschaft zu einer Herausforderung werden.

Inmitten dieser Debatte steht Gerlinde Hofbauer, die in Geras einen „Natur im Garten“-Schaugarten betreibt. Sie weiß aus erster Hand, wie wichtig alte Sorten für Geschmack, Geruch und Biodiversität sind. „Diese alten Sorten sind nicht nur lecker, sie sind auch widerstandsfähig gegen die klimatischen Bedingungen hier im Waldviertel“, erzählt sie begeistert. In ihrem Garten hat sie eine bemerkenswerte Vielfalt an Insekten und Tieren beobachtet. Durch das Sammeln von Samen und das Ziehen alter Gemüsesorten trägt sie aktiv zur Erhaltung der Vielfalt bei.

Die Bedeutung alter Sorten

Der Ökokreis sieht die Diskussion um die EU-Saatgut-Verordnung als eine Gelegenheit, den Wert alter Sorten ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Jörg Emmer, der Geschäftsführer des Ökokreises, hebt hervor, dass alte Sorten als genetischer Schatz gelten und einen wichtigen Teil der regionalen Identität darstellen. Sie zeigen Eigenschaften wie Robustheit und Anpassungsfähigkeit, die in Zeiten des Klimawandels unerlässlich sind. So könnte man sagen, dass die alten Sorten nicht nur ein Stück Geschichte, sondern auch ein Schlüssel für die Zukunft sind.

Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2023 ihre Pläne für eine Reform des Saatgutmarktes präsentiert, die leider nicht viel Aufmerksamkeit erhalten hat. Ziel ist es, die Vielfalt alter Sorten zu fördern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu verringern. Zehn EU-Richtlinien sollen in einer neuen Verordnung zusammengeführt werden, die den Kauf von Samen regelt. Eine interessante Wendung ist, dass die geplante Verordnung den Verkauf nicht zugelassener Sorten an Hobbygärtner erlauben würde, während Landwirte diese weiterhin nicht nutzen dürften. Das könnte für viele kleine Unternehmer, die alte Sorten verkaufen, zu einer echten Belastung werden.

Herausforderungen und Chancen

Die Bedenken bezüglich überbordender Bürokratie sind nicht unbegründet. Susanne Gura vom Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt äußert, dass Kleinunternehmer durch neue Vorschriften stark belastet werden könnten. Aktuell dürfen in Deutschland nur amtlich zugelassene Sorten verkauft werden, und die Zulassung ist ein aufwendiger Prozess, der von Institutionen wie dem Bundessortenamt (BSA) durchgeführt wird. Hier werden die Sorten auf ihre Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit geprüft – ein echter bürokratischer Marathon.

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Die Realität ist, dass im letzten Jahrhundert in den USA 86% der Apfelsorten, 95% der Kohl- und 81% der Tomaten-Varietäten verschwunden sind. Alte Sorten sind oft resistenter gegen extreme Witterungsbedingungen und Krankheiten, was sie gerade in der heutigen Zeit so wertvoll macht. Der internationale Saatgutvertrag verpflichtet zur Vereinfachung des Zugangs zu pflanzengenetischen Ressourcen, dennoch bleibt der Anbau alter Sorten zunehmend eingeschränkt.

Die geplante Reform könnte also die Hürden für Vielfaltssorten senken. Doch dabei besteht die Gefahr, dass die Anforderungen für einheitliche Sorten gleichzeitig steigen. Der Deutsche Bauernverband warnt bereits vor zusätzlichen Kosten durch die neuen Vorschriften, und es ist zu erwarten, dass viele Länder den Entwurf als zu liberal empfinden werden.

In diesem Spannungsfeld zwischen Bürokratie, Vielfalt und der Erhaltung alter Sorten wird sich zeigen, wie die EU die Interessen der Mitgliedsstaaten und der Zivilgesellschaft in Einklang bringen kann. Eines ist sicher: Der Wert der alten Sorten geht weit über ihren Geschmack hinaus – sie sind ein Erbe, das es zu bewahren gilt.

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