Ryanair unter Beschuss: OGH kritisiert intransparente Gebührenpraktiken
Heute ist der 29.06.2026, und in Korneuburg gibt es Neuigkeiten, die Flugreisende aufhorchen lassen sollten. Ryanair steht erneut im Fokus, und das nicht ohne Grund. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich mehrere Gebührenpraktiken des Billigfliegers unter die Lupe genommen und dabei einige Klauseln als intransparent und potenziell benachteiligend für Verbraucher:innen eingestuft. Das betrifft unter anderem die Buchungsgebühr, die für Reservierungen über Buchungszentren anfällt und derzeit bei 50 € oder £ liegt. Diese Gebühr gilt sowohl für Buchungen an Flughäfen als auch durch Call-Center. Interessanterweise hat der OGH festgestellt, dass Verbraucher:innen oft nicht klar erkennen können, wann eine Rückerstattung möglich ist. Das macht die Sache alles andere als einfach!
Doch damit nicht genug. Auch die Kleinkindergebühr, die 25 € oder £ pro Kind und einfachem Flug für Kinder unter zwei Jahren kostet, wurde kritisiert. Hier bleibt unklar, ob es Ausnahmen von dieser Gebühr gibt. Und wie sieht es mit den Rückerstattungen aus? Da müssen Verbraucher:innen mit einer Verwaltungsgebühr von 20 € rechnen, selbst wenn sie nur Steuern zurückfordern möchten. Der OGH hat auch hier eine große Intransparenz festgestellt, was die Situation für viele Reisende nicht einfacher macht.
Check-in und Gepäck: Ein wahrer Gebühren-Dschungel
Die Gebühren für den Check-in und das Vorlegen des Boarding-Passes sind ebenfalls ein heikles Thema. Wer am Flughafen eincheckt, muss tief in die Tasche greifen – 55 € sind fällig! Und falls der Boarding-Pass nicht vorgelegt wird, kommen weitere 15 € hinzu. Der OGH sieht hier eine gröbliche Benachteiligung der Passagiere, insbesondere wenn technische Probleme auftreten. Ähnlich sieht es bei den Gepäckgebühren aus: Die Regelungen sind alles andere als klar, und die OGH-Bewertungen deuten darauf hin, dass auch hier die Klauseln als intransparent gelten.
Die Lagergebühren für Gepäck, die fällig werden, wenn dieses nicht zeitnah abgeholt wird, wurden ebenfalls als problematisch eingestuft. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Übertragungsgebühren, die für Namensänderungen und Übertragungen erhoben werden. Hier ist die Intransparenz ebenfalls ein großes Thema. Der OGH hat klare Worte gefunden: Die Verbraucher:innen werden durch diese Klauseln benachteiligt. Und auch die Umbuchungsgebühr bei verpassten Flügen wird kritisiert, da unklar bleibt, ob der Verpasste Flug nun schuldhaft oder unverschuldet war.
Europäische Entwicklungen im Verbraucherschutz
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass sich auf europäischer Ebene einiges tut. Nach Gesprächen mit der Kommission haben 16 große Fluggesellschaften, darunter auch Ryanair, sich verpflichtet, ihre Vorgehensweisen bei Flugannullierungen an EU-Vorschriften anzupassen. Diese Verpflichtungen entstanden, um während der Corona-Pandemie flexibler mit Annullierungen umzugehen. Ein Ziel war es, den Rückstand bei Erstattungen abzubauen und die Verbraucher besser über ihre Rechte zu informieren. 2022 zog das CPC-Netz Bilanz und stellte fest, dass die Fluggesellschaften ihre Verpflichtungen weitgehend umgesetzt haben.
Das ist besonders relevant, wenn man bedenkt, dass über 2,5 Millionen Verbraucher, die Gutscheine annehmen mussten, nun die Möglichkeit zur Erstattung erhalten haben. Mehr als 500.000 haben dieses Angebot genutzt. Die betroffenen Fluggesellschaften haben sich zudem verpflichtet, klare Informationen über Fluggastrechte zu geben und die Sichtbarkeit der Optionen auf ihren Websites zu verbessern. Diese Entwicklungen könnten auch Einfluss auf die Praktiken von Ryanair haben, die aktuell noch in der Kritik stehen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch Entscheidungen wie die des EuGH zur vorläufigen Kontenpfändung weiter beeinflusst. Hierbei wurde klargestellt, dass nationale Gerichte auch länger zurückliegendes Schuldnerverhalten berücksichtigen dürfen. Solche Entscheidungen könnten auch für Verbraucher:innen von Bedeutung sein, die mit Problemen bei Fluggesellschaften konfrontiert sind. Insgesamt zeigt sich, dass der Verbraucherschutz in der Luftfahrtbranche ein dynamisches und vielschichtiges Thema bleibt, das sowohl Reisende als auch Anbieter vor Herausforderungen stellt.
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