Feuerwerkskörper durch Kellerfenster lösen verheerenden Brand in Tamsweger Wohnhaus aus
In einem Mehrparteienhaus im Ortszentrum von Tamsweg ist am Montagnachmittag ein schwerer Kellerbrand ausgebrochen. Alarmiert wurde die Feuerwehr um 14:30 Uhr. Als die Einsatzkräfte eintrafen, schlugen bereits Flammen aus einem Kellerfenster, das Stiegenhaus war leicht verraucht.
Das gesamte Wohnhaus wurde evakuiert. Sechs Erwachsene und zwei Kinder mussten ins Freie, verletzt wurde laut Polizei niemand. Erste Angaben vor Ort hatten zunächst von einer leicht verletzten Person gesprochen; ein älterer Mann wurde vom Roten Kreuz betreut. Die Bewohner übernachteten in einer Pension sowie bei Freunden und Verwandten.
Feuerwerkskörper durch Kellerfenster geworfen
Die Brandursache war laut Polizei am Dienstag geklärt: Zwei kroatische Kinder im Alter von neun und zehn Jahren sollen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 durch ein geöffnetes Kellerfenster geworfen haben. Danach breitete sich das Feuer rasch aus. Der Keller brannte vollständig aus, Rauch zog durch das gesamte Gebäude.
Zum Einsatzort mitten im Ortszentrum rückten neben der Freiwilligen Feuerwehr Tamsweg auch Löschzüge aus Mörtelsdorf, Sauerfeld und Wölting aus. Zunächst war von rund 90 Einsatzkräften die Rede, später nannte die Polizei 120 Feuerwehrleute. Gegen 15:45 Uhr meldeten die Einsatzkräfte „Brand aus“, laut späteren Angaben wurde dies gegen 16 Uhr bestätigt.
Wohnhaus derzeit unbewohnbar
Am Gebäude entstand erheblicher Sachschaden, die genaue Höhe ist noch unbekannt. Weil sich der Rauch im gesamten Haus ausgebreitet hat, ist die Wohnanlage derzeit unbewohnbar. Die Gemeinde Tamsweg organisierte Ersatzquartiere für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Kinder sind nicht strafmündig. Ob für ihre Eltern rechtliche oder finanzielle Konsequenzen entstehen, ist noch offen. Auch das weitere rechtliche Nachspiel ist damit ungeklärt.
Was unter Kategorie F1 fällt
Zur Kategorie F1 zählen unter anderem Knallerbsen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und kleine Bodenwirbel. Erwerb und Besitz solcher Feuerwerkskörper sind in Österreich erst ab zwölf Jahren erlaubt. Die beiden Kinder waren neun und zehn Jahre alt.
