Am 24. September 2026 wurde ein 19-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk St. Veit an der Glan auf der A2 Südautobahn im Bereich Völkermarkt von einer Zivilstreife gestoppt. Der junge Fahrer hatte sein Fahrzeug auf satten 191 km/h beschleunigt. Ein wenig zu viel des Guten, könnte man sagen! Zuvor war er der Zivilstreife dicht auf die Stoßstange gerückt, als diese gerade einen Lkw überholte. Nach dem Überholen ließ der 19-Jährige nicht locker und fuhr weiterhin sehr nah auf die vor ihm fahrenden Autos auf. Das war wohl nicht die beste Idee.

Die Zivilstreife hatte schließlich genug gesehen und hielt den Fahrer auf Höhe Rammersdorf an. Am Abend hatte er dann keinen Führerschein mehr in der Tasche – dieser wurde ihm vor Ort vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wird den jungen Mann wegen seines riskanten Fahrverhaltens anzeigen. Ein harter Schlag für einen Fahranfänger, der erst vor Kurzem seinen Führerschein auf Probe erhalten hatte.

Die Probezeit und ihre Konsequenzen

Die Probezeit für Fahranfänger dauert in Österreich zwei Jahre und beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins. In dieser Zeit müssen sie besonders achtsam sein – Verkehrsverstöße können die Probezeit erheblich verlängern. Bei einem schwerwiegenden Verstoß, wie etwa der Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 21 km/h, wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert. Und das ist im Fall des 19-Jährigen mehr als wahrscheinlich, denn sein Geschwindigkeitsverstoß ist ein klarer A-Verstoß.

Zusätzlich zur Verlängerung der Probezeit wird er wahrscheinlich auch an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Diese Seminare sind nicht gerade ein Zuckerschlecken – sie bestehen aus mehreren Sitzungen sowie einer Fahrprobe. Die Kosten dafür liegen zwischen 250 und 500 Euro. Ein echter Dämpfer für die junge Fahrfreude! Und das alles nur wegen eines kurzen Moments der Unüberlegtheit.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Verstöße während der Probezeit haben weitreichende Folgen, insbesondere wenn sie im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet werden. A-Verstöße, wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder das Fahren ohne Begleitperson (bei Führerschein ab 17 Jahren), führen nicht nur zu Geldbußen, sondern auch zu Fahrverboten und im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das könnte für den 19-Jährigen bedeuten, dass er seinen Führerschein für längere Zeit abgeben muss. Ein echtes Dilemma für einen Fahranfänger, der doch gerade erst seine Freiheit auf der Straße entdeckt hat!

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In Deutschland ist die Situation ähnlich, auch hier gibt es eine Probezeit von zwei Jahren, in der Fahranfänger besonders auf Verkehrsverstöße achten müssen. Verstöße werden in A- und B-Verstöße unterteilt, und die Regelungen sind vergleichbar. Ein A-Verstoß verdoppelt die Probezeit, und bei einem zweiten A-Verstoß droht eine Ermahnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Es ist also klar, dass sich das junge Fahrverhalten schnell in die falsche Richtung entwickeln kann, wenn man nicht aufpasst.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie wichtig es ist, gerade in der Anfangsphase des Autofahrens verantwortungsbewusst zu handeln. Die Straße ist kein Ort für überzogene Geschwindigkeitsrausch oder riskante Fahrmanöver. Für unseren 19-Jährigen heißt es jetzt: aus den Fehlern lernen und vielleicht ein bisschen mehr Geduld aufbringen, bevor er wieder aufs Gaspedal drückt.