Am Samstagnachmittag ist eine 84-jährige Fußgängerin am Kreilplatz in Wien-Döbling von einem Pkw erfasst worden. Der Unfall ereignete sich am 24. Oktober 2026, wie die Polizei am Sonntag bestätigte.

Eine 42-jährige Autolenkerin hatte die Einfahrt zu einer Tiefgarage verpasst und setzte ihr Fahrzeug zurück. Genau in diesem Moment wollte die Seniorin die Fahrbahn überqueren. Beim Rückwärtsfahren überfuhr die Lenkerin die Frau, die stürzte und schwere, lebensgefährliche Verletzungen erlitt.

Zeugen leisteten Erste Hilfe

Zeugen griffen sofort ein und leisteten Erste Hilfe. Die Berufsrettung brachte die 84-Jährige in kritischem, lebensgefährlichem Zustand in ein Krankenhaus. Weitere Angaben zum Gesundheitszustand der Frau liegen nicht vor.

Was bei Verkehrsverstößen grundsätzlich gilt

Der Unfall führt auch zu einer grundsätzlichen Frage nach möglichen Folgen von Verkehrsverstößen. Das in der vorliegenden Einordnung beschriebene Punktesystem sieht je nach Verstoß höchstens drei Punkte vor: Einen Punkt gibt es etwa für schwere Verkehrsverstöße wie Handybenutzung am Steuer oder einen einfachen Vorfahrtsverstoß. Zwei Punkte stehen für sehr schwere Verstöße, meist verbunden mit einem Regelfahrverbot, etwa einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung. Drei Punkte können bei schweren Verkehrsstraftaten anfallen, unter anderem bei Alkohol- oder Drogenfahrten, schwerer Nötigung, unterlassener Hilfeleistung und Unfallflucht.

Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei höchstens fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt informiert regelmäßig über Eintragungen im Fahreignungsregister.

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  • 1–3 Punkte: Vormerkung.
  • 4–5 Punkte: Ermahnung und Information über das Fahreignungssystem; unter Voraussetzungen ist ein Punkteabbau möglich.
  • 6–7 Punkte: Verwarnung und Hinweis auf ein Fahreignungsseminar.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis.

Punkte verfallen unabhängig von späteren Eintragungen: Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren, bei Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten nach fünf Jahren und bei Verkehrsstraftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren.

Vom Handy am Steuer bis zum Parkverstoß

Mit einem Punkt werden unter anderem geahndet: Handy am Steuer mit 100 Euro, ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mit 60 Euro, rechtswidriges Verhalten an Schulbussen mit 70 Euro sowie falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung mit 60 Euro. Für die unzureichende Sicherung von Kindern fallen 60 Euro, mit Gefährdung 70 Euro an. Das Nichtbefolgen von Zeichen oder Anweisungen eines Polizeibeamten kostet 70 Euro, ebenso ein einfacher Vorfahrtsverstoß.

Weitere Beispiele sind die Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich mit 60 Euro, Fahren ohne Zulassung mit 70 Euro, ein Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten mit 60 Euro, die Überschreitung der TÜV-/HU-Frist um mehr als acht Monate mit 60 Euro und Fahren ohne Begleitung mit 17 Jahren mit 70 Euro.

Ohne Punkte, aber mit Bußgeld, werden unter anderem die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette mit 100 Euro, ein fehlendes Kennzeichen mit 60 Euro, ein abgedecktes Kennzeichen mit 65 Euro, ein Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage mit 100 Euro sowie die Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw mit 380 Euro geahndet.

Falsches Parken und Halten verursacht laut der vorliegenden Einordnung die meisten Bußgeldbescheide. Dazu zählen Parken in Halte- oder Parkverbotszonen, Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe und eine abgelaufene Parkuhr. Seit dem 9. November 2021 gelten höhere Sanktionen: Möglich sind grundsätzlich 10 bis 110 Euro, teilweise auch Punkte. Jährlich werden schätzungsweise mehrere Millionen Bescheide erlassen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die am häufigsten gespeicherte Ordnungswidrigkeit im Fahreignungsregister. Rund drei Millionen Verstöße werden jährlich registriert, leichtere Überschreitungen bis 20 km/h sind darin nicht enthalten. Das Bußgeld beträgt in diesen Fällen mindestens 60 Euro, Punkte gibt es ab einer Überschreitung von 21 km/h. Auch die Missachtung der Vorfahrt gehört zu den häufigen Verstößen.

Abstand, Überholen und Alkohol

Zu geringer Sicherheitsabstand wird besonders auf Autobahnen häufig festgestellt. Dokumentiert werden solche Verstöße unter anderem durch Messungen von Brücken oder Videoaufzeichnungen der Autobahnpolizei. Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h drohen Bußgeld und Fahrverbot. Außerorts gilt als Orientierung ein Abstand von mindestens der halben Tachogeschwindigkeit; ein Leitpfostenabstand entspricht etwa 50 Metern. Innerorts gilt die Faustregel der in einer Sekunde gefahrenen Strecke – bei Tempo 50 sind das etwa 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen.

Falsches oder illegales Überholen wird häufig durch durchgezogene Linien oder Überholverbotsschilder verursacht. Die Sanktionen reichen laut der Einordnung von 20 Euro für eine Behinderung beim Wiedereinordnen bis zu 300 Euro für Überholen bei unklarer Verkehrslage oder im Überholverbot mit Sachbeschädigung. Zusätzlich können Punkte verhängt werden.

Alkohol- und Drogenfahrten zählen ebenfalls zu den häufigeren Verkehrsverstößen. Je nach Fall gibt es zwei oder drei Punkte, vorgesehen sind mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. In schweren Fällen handelt es sich um eine Straftat. Weitere häufige Verstöße sind falsches Abbiegen, falsches Ein- und Ausfahren oder Wenden auf Autobahnen, unzureichend gesicherte Ladung, Überladung sowie technische Mängel wie defekte Beleuchtung oder falsche Bereifung.

Bußgeldkatalog und Warnweste

Der Bußgeldkatalog umfasst Tatbestände aus der Straßenverkehrs-Ordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung, dem Straßenverkehrsgesetz, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Ferienreiseverordnung, der Gefahrgutverordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Jeder Tatbestand besitzt eine Tatbestandsnummer. Angegeben werden unter anderem Bußgeldhöhe, Fahrverbot, Punktzahl, verletzte Vorschriften und gegebenenfalls die Einstufung als A- oder B-Verstoß in der Probezeit.

Ein Beispiel ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß: Wird das Rotlicht länger als eine Sekunde missachtet, sind 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Einen separaten offiziellen Punktekatalog gibt es nicht; Tatbestände mit oder ohne Punkte stehen gemeinsam im Bußgeldkatalog.

Eigene Katalogbereiche gibt es unter anderem für Abstand, Alkohol und Drogen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Beleuchtung und Warnzeichen, Geschwindigkeit, Halten und Parken, Papiere, HU und Technik, Polizei und Verkehrskontrollen, Rotlichtverstöße, Sicherheitsvorschriften, Straßenbenutzung, Überholen, Umweltschutz, Unfälle, Vorfahrt sowie Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren.

Seit dem 1. Juli 2014 muss sich in jedem Pkw, Lkw und Bus mindestens eine Warnweste befinden. Sie muss der europäischen Norm ISO 20471 entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sein. Motorradfahrer sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Ein Bußgeldrechner kann anhand der Angaben zum Verstoß voraussichtliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ermitteln. Je nach Fall werden dabei unter anderem Probezeit, Wiederholungstäterschaft, Gefährdung, Sachbeschädigung, der Ort des Verstoßes und individuelle Umstände berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Bei möglichen Punkten, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis kann zusätzlich eine Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein.