Heute, am 26.10.2026, führt ein Fall aus Wien in „SOKO Wien – Das Versprechen“ direkt hinein in eine gefährliche Verfolgungsjagd. Die junge Ausreißerin Nicole Kofler beobachtet einen Mord. Weil sie als einzige Zeugin im Prozess gegen den Schwerkriminellen Haidinger aussagen soll, gerät sie selbst ins Visier.

Haidinger setzt seine Handlanger auf Nicole an. Für die junge Frau ist umfassender Polizeischutz nötig. Zwei Tage vor dem Prozess entdecken die Männer jedoch das geheime Versteck von Carl und Penny. Auf Anweisung des Staatsanwalts Seiler versuchen Wolf und Simon herauszufinden, wie die Handlanger davon erfahren haben.

Flucht aus Wien

Während die Ermittler nach dem Leck suchen, wollen Penny und Carl Nicole vor ihren Verfolgern schützen. Sie flüchten mit ihr aus Wien und sind schon bald auf sich allein gestellt. Viel Zeit bleibt nicht: Der Prozess rückt näher, und Haidingers Leute sind ihnen dicht auf den Fersen.

Die Folge „SOKO Wien – Das Versprechen“ läuft von 12:15 bis 13:05 Uhr. Produziert wurde sie 2020 in Deutschland und Österreich, Regie führte Holger Gimpel. Zum Ensemble gehören Michael Steinocher, Stefan Jürgens, Lilian Klebow, Brigitte Kren, Maria Happel und Helmut Bohatsch.

Was Zeugenschutz leisten soll

Der Kriminalfall greift ein Thema auf, das weit über die Fernsehhandlung hinausgeht. Zeugenschutz umfasst staatliche Maßnahmen, die Menschen vor Gefahren infolge ihrer Aussage in Strafverfahren bewahren sollen. Ihr Wissen soll für das Verfahren nutzbar bleiben und Verurteilungen ermöglichen. Aus polizeilicher Sicht geht es außerdem darum, Zeugen zu einer Aussage und zum Ausstieg aus kriminellen Strukturen zu ermutigen.

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Gerade bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist Zeugenschutz zunächst Gefahrenabwehr. Identität und Aufenthaltsort von Informanten, Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern können geheim gehalten werden, damit sie weiter eingesetzt werden können. Für Opfer kann eine Vernehmung psychisch stark belastend sein. Zugleich verpflichtet § 48 StPO Bürger grundsätzlich zur Zeugenaussage. Schutzmaßnahmen sollen diese Belastungen begrenzen und ein faires Verfahren ermöglichen.

Rechtliche Grundlagen sind insbesondere das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG), die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Gefährdete Zeugen können statt ihrer Wohnadresse eine ladungsfähige Geschäfts-, Dienst- oder andere Anschrift angeben (§ 68 Abs. 2 StPO). Sie dürfen Angaben zu ihrer Identität verweigern oder eine frühere Identität nennen (§ 68 Abs. 3 StPO); in Ausnahmefällen kann das Gesicht ganz oder teilweise verhüllt werden.

Auch der Angeklagte kann während der Aussage eines Zeugen aus dem Saal verwiesen werden (§§ 168c Abs. 3, 247 Satz 2 StPO), muss danach aber über die Aussage informiert werden. Vernehmungen können im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten aufgezeichnet und später vorgeführt werden (§§ 58a, 247a, 255a StPO). Diese Regelungen wurden durch das Zeugenschutzgesetz zum 1. Dezember 1998 eingeführt, insbesondere zum Schutz von Opferzeugen vor einer neuerlichen Konfrontation mit mutmaßlichen Tätern. Sie gelten auch für Zeugen, die nach dem ZSHG geschützt werden.

Nach §§ 223 und 251 StPO kann geprüft werden, ob einem Zeugen das Erscheinen oder die Aussage überhaupt zumutbar ist. Bei einer Gefährdung von Leben, Körper oder Freiheit darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden (§ 172 Nr. 1a GVG).

Von Österreich bis in die USA

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht heute keine konkreten aktuellen Angaben mehr, damit sich aus einzelnen Informationen kein gefährliches Gesamtbild zusammensetzen lässt. Nach einer Auskunft des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2006 gab es in Deutschland rund 330 Zeugenschutzfälle. Zu den bekannten Beispielen zählt Volker Speitel, ein ehemaliges RAF-Mitglied, der 1979 entlassen wurde und mit Hilfe des BKA-Zeugenschutzprogramms untertauchte. Seine Tarnidentität wurde zweimal aufgedeckt und musste erneuert werden.

Klaus Steinmetz, früherer V-Mann des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, tauchte nach der Veröffentlichung seiner Tätigkeit unter und befindet sich seit August 1993 im Zeugenschutzprogramm. Carsten Schultze, Mitangeklagter im NSU-Prozess, wurde wegen seiner Aussage in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen.

Auch die Europäische Union befasst sich in mehreren Rechtsakten mit Opfer- und Zeugenschutz. Die Opferschutzrichtlinie vom 25. Oktober 2012 legt Mindeststandards fest. Die meisten EU-Mitgliedstaaten regeln den Zeugenschutz in einem eigenen Gesetz oder in der Strafprozessordnung. Europol bietet mit der „Platform for Experts“ eine Möglichkeit zum Austausch.

Österreich beschloss am 29. April 2014 ein multilaterales Übereinkommen zur Zusammenarbeit im Zeugenschutz mit Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

In der Schweiz gab es bis 2013 kein offizielles nationales Zeugenschutzprogramm; kantonale Polizeibehörden konnten eigene Maßnahmen ergreifen. Seit dem 1. Januar 2013 gilt das Bundesgesetz über den außerprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG). Es war Voraussetzung für den Beitritt der Schweiz zum Europaratsübereinkommen gegen Menschenhandel.

Italien schützt unter anderem den deutsch-italienischen Auftragsmörder Giorgio Basile, der als Kronzeuge gegen die ’Ndrangheta aussagte und im Zeugenschutzprogramm der italienischen Polizei lebt. In Irland ist das Programm beim Staatsanwalt angesiedelt. Als erste geschützte Person gilt Charles Bowden, der im Fall der Ermordung der Journalistin Veronica Guerin aussagte.

Programme mit langer Geschichte

In den USA wurde das Federal Witness Protection Program 1970 zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität eingerichtet. Ein Vorläufer war der Ku-Klux-Klan-Act von 1871, der Zeugen gegen den Ku-Klux-Klan schützen sollte. Bundesstaaten wie Texas, Kalifornien, Illinois, Connecticut und New York haben eigene Programme, die mit dem FBI-Programm zusammenarbeiten. Vor einer Aufnahme wird eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und der notwendige Schutzaufwand abgewogen. Opfer von Menschenhandel können unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltsstatus erhalten.

Henry Hill wurde mit seiner Familie aufgenommen und sagte unter anderem gegen Paul Vario aus. Nachdem er 1987 wieder in den Drogenhandel einstieg, wurde er verurteilt. Sammy Gravano, ehemaliger Consigliere der Gambino-Familie, wurde durch seine Aussagen zum ranghöchsten Mafioso, der bis dahin mit den Behörden kooperiert und die Omertà gebrochen hatte; 2004 übertraf ihn Joseph Massino.

Joe Valachi half, 317 Mitglieder der La Cosa Nostra zu identifizieren. Zwischen 1963 und 1966 führten seine Aussagen zu mehr Verurteilungen als in den 30 Jahren zuvor. Während seiner Kongressaussagen wurde er von bis zu 200 US-Marshals bewacht. Er starb im Gefängnis in Einzelhaft – ein Zeugenschutzprogramm in heutiger Form existierte damals noch nicht.

Joseph D. Pistone, ein FBI-Agent, infiltrierte als „Donnie Brasco“ die Bonanno- und teilweise die Colombo-Familie. Kanada verfügt seit dem 20. Juni 1996 über ein gesetzliches Zeugenschutzprogramm. Neuseeland schützt Zeugen gegen Banden und Berufskriminelle und kann ihnen bei Bedarf eine neue Identität verschaffen. Das dortige Programm geriet 2007 in die Kritik, nachdem eine geschützte Person bei einer Trunkenheitsfahrt einen tödlichen Unfall verursacht hatte und trotz ihrer Täterschaft weiter geschützt wurde.