Heute ist der 2.06.2026 und in Wien-Josefstadt läuft ein Prozess, der die Aufmerksamkeit vieler Menschen auf sich zieht. Es geht um Folter und Misshandlungen, die während des syrischen Bürgerkriegs begangen wurden. Die Angeklagten sind Khaled Al H., der ehemalige Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, und sein Mitangeklagter Moussab Abou R., ein früherer hoher Polizeibeamter. Was sich hier abspielt, ist nicht nur ein Gerichtstermin, sondern ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Verbrechen des Assad-Regimes.
Der Prozess, der durch die Anstrengungen mehrerer NGOs ermöglicht wurde, ist besonders bemerkenswert, weil er in einem europäischen Land stattfindet, das das Prinzip der universellen Jurisdiktion anwendet. Das bedeutet, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig vom Tatort verfolgt werden können. Khaled Al H. und Moussab Abou R. müssen sich den schweren Vorwürfen stellen, die sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken – von April 2011 bis März 2013. In dieser Zeit wurden Protestorganisatoren, Finanzierer und Menschen, die mit ausländischen Medien sprachen, inhaftiert und gefoltert.
Folter und Misshandlung im Fokus
Was genau geschah in den überfüllten Zellen, in denen Gefangene oft mit Gartenschläuchen geschlagen wurden? Berichte über Foltermethoden sprechen von Schlägen, sexualisierter Gewalt und sogar Vergewaltigungen. Die Zustände waren katastrophal, mit 30 bis 40 Personen, die in kleinen Räumen eingepfercht waren. Khaled Al H. betont, dass er nicht freiwillig im Geheimdienst war, während Moussab Abou R. während seiner Zeit in der Sicherheitskommission die Verhöre als „angenehm und nett“ beschrieb – das klingt irgendwie absurd, wenn man die grauenhaften Taten bedenkt, die er beobachtet haben will.
Die beiden Angeklagten plädieren auf nicht schuldig und beteuern ihre Unschuld. Einer der zentralen Punkte des Verfahrens ist die Folter, die zur Unterdrückung der Protestbewegung eingesetzt wurde. Im Laufe des Verfahrens sollen 21 bekannte Opfer aussagen, die von den Taten betroffen waren. Die Anklagepunkte gegen Khaled Al H. umfassen Folter, schwere Nötigung und geschlechtliche Nötigung, während Moussab Abou R. sich wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung verantworten muss. Bei einer möglichen Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.
Ein seltenes Verfahren
Der Fall ist besonders rar, da ein europäisches Land wie Österreich den Mut hat, solche Verbrechen zu verhandeln. Human Rights Watch hat bereits 2011 die brutale Zerschlagung der friedlichen Proteste als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ qualifiziert. Die UN-Menschenrechtskommission stellte fest, dass in Syrien systematisch Verbrechen begangen wurden. Das internationale Völkerrecht erlaubt es, solche Taten zu verfolgen, auch wenn Syrien dem Römischen Statut nicht beigetreten ist.
Es gibt die Hoffnung, dass mit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 neue Möglichkeiten für die juristische Aufarbeitung der Verbrechen entstehen. Immer mehr europäische Staaten beginnen, Beweise zu sichern und Verfahren einzuleiten. In Deutschland gab es bereits Prozesse gegen Kämpfer des IS und der al-Nusra-Front, während der erste Prozess wegen in Syrien begangener Verbrechen 2015 in Stockholm stattfand. Der Koblenzer al-Khatib-Prozess war der erste weltweit, in dem Staatsfolter aus Syrien verhandelt wurde – das lässt aufhorchen.
Die Diskussion über Rechenschaftspflicht und die Aufarbeitung der Verbrechen ist in der syrischen Zivilgesellschaft allgegenwärtig. Es gibt Überlegungen, möglicherweise Pilotverfahren in Syrien durchzuführen, vielleicht in Form eines Sondertribunals. Für viele Menschen, die unter dem Regime gelitten haben, ist dieser Prozess in Wien-Josefstadt eine Art Hoffnungsschimmer. Die Stimmen der Opfer werden gehört. Und das ist ein wichtiger Schritt, um das Unrecht der Vergangenheit aufzuarbeiten.
Wenn wir die Geschehnisse in Syrien betrachten, wird deutlich, dass die Verbrechen nicht einfach vergessen werden können. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Der Prozess in Wien könnte eine neue Ära für die rechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einläuten. Man darf gespannt sein, wie sich die Dinge entwickeln werden – für die Opfer, aber auch für die Angeklagten. Es bleibt zu hoffen, dass das Licht auf die dunklen Kapitel der Geschichte geworfen wird.
Wer mehr über die Hintergründe erfahren möchte, kann die Quelle des Artikels auf Kleine Zeitung nachlesen.
