SeoulReuters

Ein südkoreanisches Gericht hat den ehemaligen Präsidenten Yoon Suk Yeol am Freitag zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Dies geschieht im Zusammenhang mit Vorwürfen über militärische Drohnen, die über Pjöngjang geschickt wurden, um einen Vorwand für seine gescheiterte Erklärung des Kriegsrechts im Dezember 2024 zu schaffen, berichtete die Nachrichtenagentur Yonhap.

Verurteilung wegen Machtmissbrauch

Das Seoul-Zentralgericht befand Yoon für schuldig des Machtmissbrauchs und der Unterstützung des Feindes. Es wurde festgestellt, dass er von Anfang an in die Drohneninvasion im Oktober 2024 verwickelt war, so die Nachrichtenagentur.

Yon Suk Yeols Verteidigung

Yoon wies jegliches Fehlverhalten zurück. Seine Anwälte erklärten, dass er die Operation weder angeordnet noch später genehmigt habe. Sie argumentierten, dass sie nicht im Zusammenhang mit dem Martial Law stand, sondern eine Reaktion auf monatelange nordkoreanische Ballonstarts mit Abfällen über die Grenze war.

Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte im April eine 30-jährige Freiheitsstrafe für Yoon gefordert.

Politische Turbulenzen in Südkorea

Dieses Urteil ist Teil einer Reihe von Verurteilungen gegen den gestürzten konservativen Führer, der einst Südkoreas oberster Staatsanwalt war. Seine Anordnung zur Einführung des Kriegsrechts führte zu einer der tiefsten politischen Krisen in der viertgrößten Volkswirtschaft Asiens seit Jahrzehnten.

Im Februar hatte ein südkoreanisches Gericht Yoon zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er für schuldig befunden wurde, eine Aufstandsbewegung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Kriegsrechtsversuch angeführt zu haben.

Absetzung und Haft

Yoon wurde im letzten Jahr aus dem Amt entfernt, nachdem das Verfassungsgericht seine Amtsenthebung bestätigt hatte. Dies führte zu einer Neuwahl, die von dem liberalen Präsidenten Lee Jae Myung gewonnen wurde.

Rechtliche Möglichkeiten von Yoon

Yoon, der sich bereits in Haft befindet, kann gegen das Urteil des untergeordneten Gerichts Berufung einlegen.