BangkokReuters — 

Ein thailändisches Gericht hat am Donnerstag zwei ethnische Uiguren aus der nordwestchinesischen Region Xinjiang wegen eines Bombenanschlags im Jahr 2015 im Zentrum von Bangkok, bei dem 20 Menschen ums Leben kamen, zum Tode verurteilt.

Details zum Bombenanschlag

Die Explosion ereignete sich am Erawan-Schrein im Herzen Bangkoks, einem beliebten Ziel für ausländische Touristen. Neben den 20 Toten wurden weitere 120 Personen verletzt. Fünf der Toten stammten aus dem Festlandchina und zwei aus Hongkong.

Gerichtsentscheidung und rechtliche Folgen

„Die Handlungen beider Angeklagten stellen mehrere separate Delikte dar“, teilte das Gericht in einer Erklärung mit. Das Urteil umfasste eine Strafe für vorsätzlichen Mord, was zur Todesstrafe führte.

Beide Angeklagten haben angekündigt, innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einzulegen, wie ein Anwalt eines der Männer, Choochat Kanpai, gegenüber Journalisten mitteilte.

Hintergründe zu den Tätern und Motiven

Obwohl keine Gruppe die Verantwortung für den Bombenanschlag übernommen hat, sagen Sicherheitsexperten, dass es sich um eine Vergeltungsaktion gegen die zwangsweise Ausweisung von mehr als 100 Uiguren aus Thailand im Vormonat handelte.

Uiguren, die überwiegend Muslime sind, berichten, dass sie die nordwestchinesische Region Xinjiang wegen Verfolgung verlassen. Peking weist diese Vorwürfe zurück.

Kritik an Chinas Menschenrechtslage

China sieht sich zunehmender Kritik für die wahrgenommenen harten Einschränkungen der religiösen und kulturellen Freiheiten in Xinjiang gegenüber, wo die Mehrheit der Uiguren lebt.

Verlauf des Verfahrens und weitere Entwicklungen

Die zwei Verdächtigen bestreiten die Vorwürfe. Das Verfahren hat mehr als 10 Jahre gedauert, wobei die Staatsanwaltschaft Beweise von hunderten von Zeugen gesammelt hat. Zudem hatten sie Schwierigkeiten, einen geeigneten Dolmetscher für die Angeklagten zu finden.

Im vergangenen Jahr hat Thailand weitere 40 Uiguren nach China abgeschoben, trotz der Warnungen von Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen, dass ihnen Folter, Misshandlung und „irreparabler Schaden“ drohen, wenn sie zurückkehren.

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