Die CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag stellt sich hinter Ilse Aigner: Die CSU-Politikerin soll nach dem Willen der Abgeordneten nächste Bundespräsidentin werden. Fraktionschef Tobias Vogt verständigte sich dazu mit Klaus Holetschek, dem Vorsitzenden der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, auf das gemeinsame Ziel, Aigner zu wählen.

Auch CDU-Landeschef Manuel Hagel sprach sich für Aigner aus. Sie genieße überparteiliches Ansehen und verbinde Klarheit mit Empathie, begründete Hagel seine Unterstützung. Vogt verwies außerdem auf Aigners Werte: ein christliches Menschenbild, Freiheit, persönliche Verantwortung, Heimatverbundenheit und Respekt vor Leistung.

Die „Südschiene“ wirbt für Aigner

Als Präsidentin des bayerischen Landtags erreiche Aigner Menschen über Parteigrenzen hinweg, sagte Vogt. Die CDU Baden-Württemberg und die CSU wollen nun als „Südschiene“ gemeinsam für ihre Kandidatur werben. Rückenwind kommt laut dem Bericht auch aus Reihen der SPD und der Grünen.

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz im baden-württembergischen Landtag unterstützt Aigner ausdrücklich. Er traut ihr zu, über Parteigrenzen hinweg Vertrauen zu gewinnen, die Würde des Parlaments zu verteidigen und demokratiefeindlichem Verhalten entgegenzutreten. Das ist in aufgeheizten politischen Zeiten freilich keine kleine Visitenkarte.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei bezeichnete Aigner als sehr geeignete Personalie, nannte aber keine offizielle Unionskandidatin. Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bisher nur darauf festgelegt, dass eine Frau kandidieren soll. Zugleich besteht Merz darauf, dass die CDU als stärkste Kraft in der Bundesversammlung das Vorschlagsrecht hat. Union und SPD verfügen dort über eine Mehrheit; auch die Grünen will Merz in die Kandidatensuche einbeziehen.

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Neben Aigner werden als mögliche CDU-Kandidatinnen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bildungsministerin Karin Prien, Annegret Kramp-Karrenbauer und die hessische Fraktionsvorsitzende Ines Claus genannt. Fix ist also noch nichts. Politisch wird bereits kräftig sondiert.

Wahl am 30. Januar 2027

Der Termin für die Wahl steht hingegen fest: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner legte den 30. Januar 2027 als Tag der 18. Bundesversammlung fest und informierte den Ältestenrat. Die Versammlung tritt im Deutschen Bundestag zusammen und wählt das nächste Staatsoberhaupt.

Der Termin folgt auf die Sitzungswoche mit der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2027. Die Bundesversammlung ist Deutschlands größte parlamentarische Versammlung. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen.

Normalerweise kommt sie alle fünf Jahre zusammen. Sie muss spätestens 30 Tage vor dem Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammentreten. Frank-Walter Steinmeiers Amtszeit endet am 18. März 2027; der späteste mögliche Sitzungstermin wäre daher der 16. Februar 2027 gewesen. Ort und Zeitpunkt bestimmt die Bundestagspräsidentin, die auch für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig ist. Geregelt ist die Wahl in Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes.

1.260 Mitglieder, geheime Wahl

Die Bundesversammlung besteht aus 630 Bundestagsabgeordneten und 630 Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Macht zusammen 1.260 Mitglieder. Wie viele Vertreter ein Land entsendet, richtet sich nach seiner Bevölkerungszahl.

Die Ländervertreter werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt. Meist handelt es sich um Landtagsabgeordnete, entsandt werden können aber auch Kommunalpolitiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Gewählt wird geheim und ohne vorherige Aussprache.

Grundsätzlich wählbar ist jede deutsche Person, die mindestens 40 Jahre alt ist. Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Erreicht niemand im ersten oder zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es zu einem dritten: Dann genügt die relative Mehrheit, gewählt ist also, wer die meisten Stimmen erhält. Für den zweiten und dritten Wahlgang können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Nach der Abstimmung verkündet die Bundestagspräsidentin das Ergebnis und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Nach einer kurzen Ansprache endet die Bundesversammlung. Der neue Bundespräsident tritt sein Amt mit Ablauf der Amtszeit des Vorgängers an. Sollte der Vorgänger vorzeitig zurücktreten, beginnt die Amtszeit mit der Erklärung, dass die Wahl angenommen wird.

Bei Amtsantritt leistet das neue Staatsoberhaupt den im Grundgesetz vorgesehenen Eid auf das Wohl des deutschen Volkes, die Wahrung und Verteidigung des Grundgesetzes sowie die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten. Die religiöse Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ kann dabei gesprochen werden – muss aber nicht.

Bis dahin bleibt im politischen Berlin und in den Ländern einiges offen. In Baden-Württemberg hat sich die CDU jedenfalls festgelegt: Ilse Aigner soll es werden.