Laura Privatstiftung von René Benko insolvent: Milliardenschulden treffen auf Millionenvermögen
Die Laura Privatstiftung, benannt nach René Benkos ältester Tochter, ist insolvent. Der Stiftungsvorstand stellte beim Landesgericht Innsbruck einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens. Das Gericht eröffnete daraufhin das Insolvenzverfahren.
Für Benkos Familie ist das ein tiefer Einschnitt: Die Stiftung zählt zu den letzten größeren Bestandteilen des Vermögens des Gründers der inzwischen insolventen Signa-Gruppe. Als Grund nannte der Vorstand Zahlungsverpflichtungen aus zwei Schiedssprüchen. Die Stiftung sei dadurch zahlungsunfähig und rechnerisch überschuldet.
Schulden von mehr als einer Milliarde Euro
Nach eigenen Angaben wurde die Laura Privatstiftung in zwei Schiedsverfahren zu Zahlungen von insgesamt rund einer Milliarde Euro verurteilt. Vermutlich geht es dabei um Schiedssprüche zugunsten des Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi. In einem Verfahren sprach ein Schiedsgericht der International Chamber of Commerce (ICC) mit Sitz in der Schweiz Mubadala mehr als 680 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zu. Im Februar 2026 war laut einem weiteren Bericht von rund 700 Millionen Euro plus Zinsen und Gesamtforderungen von mehr als einer Milliarde Euro die Rede.
Im Zusammenhang mit der Signa-Pleite klagten neben Mubadala auch die Gesellschaft „Am 1 Real Estate Investment Management SCSP“, die einem katarischen Investor zugerechnet wird. Die Verfahren richteten sich gegen mehrere Signa-Gesellschaften, René Benko persönlich und mehrere Stiftungen. Ob die Klage der „Am 1 Real Estate Investment Management SCSP“ ebenfalls erfolgreich war, ist bislang nicht bekannt.
Den Schulden von mehr als einer Milliarde Euro stehen Aktiva von rund 327 Millionen Euro gegenüber. Andere Angaben beziffern die noch vorhandenen Vermögenswerte auf etwa 300 bis 400 Millionen Euro. Dazu gehören Zinshäuser in Innsbruck, Kunstwerke und Luxusimmobilien. Zur Stiftung zählt unter anderem die Villa N in Innsbruck-Igls, der frühere Wohnsitz der Familie Benko. Die Villa N wird mit rund 60 Millionen Euro bewertet, das Chalet N in Oberlech mit geschätzten 20 Millionen Euro.
Eine vollständige Verwertung dürfte die Forderungen aus dem Nahen Osten voraussichtlich nur teilweise decken. Offen ist zudem, ob die Forderungen der emiratischen Kläger im Insolvenzverfahren als gewöhnliche Gläubigerforderungen neben anderen Ansprüchen behandelt werden. Vertreter der Laura Privatstiftung waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Hunderte Gesellschaften im Verfahren
Der Kreditschutzverband KSV1870 bezeichnete das Verfahren als eines der komplexesten Insolvenzverfahren der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. Nach einer ersten Analyse des Konzernorganigramms seien der Einflusssphäre der Laura Privatstiftung Hunderte Gesellschaften zuzuordnen. Sie befinden sich in Österreich und im Ausland. Das macht die Sache, ohnehin schon schwer genug, noch unübersichtlicher.
Neben der nun insolventen Laura Privatstiftung besteht in Liechtenstein weiterhin die solvente INGBE Stiftung der Familie Benko. Nach einer erfolgreichen Klage darf diese Stiftung vorerst wichtige Teile ihres Vermögens nicht ausschütten.
René Benko befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft in Innsbruck. Gegen ihn liegen Anklagen beziehungsweise Vorwürfe wegen Betrugs und Gläubigerschädigung vor. Berichten zufolge beantragte er, während der Haft als Tischler zu arbeiten.
Im Frühjahr 2026 erstatteten ehemalige Signa-Mitarbeiter Strafanzeige gegen Benko und weitere frühere Führungskräfte. Hintergrund ist ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der Signa Prime Selection AG. Beschäftigte erhielten Aktien beziehungsweise Beteiligungen und sollten ihre Anteile über Put-Optionen zurückverkaufen können. Nach der Verschlechterung der Konzernlage erhielten gewöhnliche Mitarbeiter trotz ausgeübter Optionen offenbar keine Zahlungen. Personen aus dem Umfeld des Managements sollen kurz vor der Insolvenz sechsstellige Beträge erhalten haben. Der behauptete Gesamtschaden beträgt rund 2,8 Millionen Euro. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Was eine Privatstiftung leisten kann – und was nicht
Das österreichische Privatstiftungsgesetz ermöglicht es natürlichen Personen, Vermögen in eine rechtlich eigenständige Stiftung einzubringen. Dieses Vermögen gehört anschließend rechtlich nicht mehr dem Stifter. Eine Privatstiftung kann Privatvermögen von unternehmerischen Risiken trennen, Vermögen über Generationen sichern und unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bei Schenkung und Erbschaft bieten. Rechtmäßig eingebrachtes Vermögen kann außerdem vor Gläubigern des Stifters geschützt sein.
Der Schutz ist allerdings kein dicker Tresor ohne Schlüssel. Eine Privatstiftung bietet keinen unbegrenzten Schutz vor Gläubigeranfechtungen und keinen Schutz vor internationalen Schiedsurteilen, wenn sie selbst Vertragspartnerin war. Auch Einlagen, die als Gläubigerbenachteiligung bewertet werden können, sind nicht automatisch sicher. Nach § 2 der österreichischen Anfechtungsordnung können bestimmte Vermögensübertragungen angefochten werden.
Im Fall Benko war laut den vorliegenden Informationen nicht Benko persönlich, sondern die Laura Privatstiftung Schuldnerin. Die Stiftung soll eigene Vertragsbeziehungen mit Mubadala eingegangen sein, möglicherweise im Zusammenhang mit Kreditgarantien oder Beteiligungsvereinbarungen. Dadurch haftete sie unmittelbar. Eine Stiftung schützt das Stiftungsvermögen also vor dem Stifter – für eigene Verträge und Verpflichtungen haftet sie aber selbst.
Erste Gläubigerversammlung im Mai
Am 18. Mai 2026 fand in Innsbruck die erste Gläubigerversammlung zur Insolvenz der Laura Privatstiftung statt. In Österreich gibt es laut dem Bericht schätzungsweise rund 3.000 aktive Privatstiftungen. Sie werden unter anderem für Nachfolgeplanung, den Schutz von Familienvermögen und steuerliche Strukturierung genutzt.
Als zentrale Prüfbereiche gelten die Verbindlichkeiten der Stiftung: Stiftungen können Kredite aufnehmen, Garantien abgeben und Verträge schließen. Dazu kommen Anfechtungsrisiken bei Vermögenseinlagen. Bestimmte Einlagen kurz vor einer Insolvenz können angefochten werden, in manchen Fällen bis zu zehn Jahre rückwirkend. Auch ausländische Schiedsurteile können in Österreich vollstreckt werden.
Die Gründung und Verwaltung einer Privatstiftung erfordern individuelle rechtliche und steuerliche Beratung. Bei bestehenden Verbindlichkeiten oder veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen des Stifters wird eine Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte empfohlen. Der Bericht weist außerdem darauf hin, dass steigende Privatkonkurse in Österreich die Komplexität von Gläubigerforderungen erhöhen.
Die abschließenden Hinweise auf Rechtsanwälte und eine Stiftungseinschätzung stammen aus einem Anbieter- beziehungsweise Werbekontext und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Der ursprüngliche Bericht zur Laura Privatstiftung wurde am 11. März 2026 um 11:18 Uhr aktualisiert.
