Fünf Ehepaare sind am 18. Oktober 2026 in Losenstein anlässlich ihrer Hochzeitsjubiläen geehrt worden. Die Pfarrgemeinde und die Gemeinde Losenstein hatten die Jubelpaare zu einem festlichen Frühstück und einer Wort-Gottes-Feier eingeladen. Beim Frühstück waren auch Mitglieder des Pfarrgemeinderates und Bürgermeister Arthofer dabei.

Berthold Einzenberger, Sprecher des Pfarrgemeinderates, überbrachte den Paaren die Glückwünsche der Pfarrgemeinde. Bürgermeister Arthofer würdigte die Ehejubilare im Auftrag des Landeshauptmannes und im Namen der Gemeinde Losenstein.

Feier in der Pfarrkirche

Anschließend feierten die Paare ihre Hochzeitsjubiläen bei einer Wort-Gottes-Feier in der Pfarrkirche. Geleitet wurde sie von Pfarrseelsorgerin Birgit Kopf. Für den musikalischen Rahmen sorgte der Chor Losenstein Vokal unter der Leitung von Inge Seyerlehner.

Danach ging es ins Pfarrzentrum zur Agape. Dort kamen die Jubelpaare und die Pfarrbevölkerung miteinander ins Gespräch, lachten gemeinsam und erinnerten sich an die gemeinsamen Ehejahre. Ein ruhiger Ausklang nach dem Gottesdienst – mit Begegnungen, Geschichten und vermutlich auch der einen oder anderen Erinnerung, die schon öfter erzählt wurde.

Welche Ehejahre wie heißen

Ehejubiläen tragen je nach Jahr traditionelle Namen, wobei die Bezeichnungen nicht einheitlich festgelegt sind. Die maßgebliche österreichische Zuordnung laut oesterreich.gv.at reicht von der Papierhochzeit nach einem Jahr über Baumwoll-, Leder-, Seiden-, Holz-, Zucker-, Zinn-, Kupfer-, Bronze-, Keramik- und Rosenhochzeit bis zu Stahl-, Leinen-, Petersilien-, Spitzen-, Elfenbein- und Glashochzeit.

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Nach 20 Jahren wird die Porzellanhochzeit gefeiert, nach 25 Jahren die Silberne Hochzeit, nach 30 Jahren die Perlenhochzeit, nach 35 Jahren die Leinwandhochzeit, nach 37½ Jahren die Aluminiumhochzeit und nach 40 Jahren die Rubinhochzeit. Es folgen die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren, die Diamantene nach 60, die Eiserne nach 65, die Steinerne nach 67½, die Gnaden- oder Platinhochzeit nach 70, die Juwelenhochzeit nach 72½ und die Kronjuwelenhochzeit nach 75 Jahren.

Daneben gibt es weitere gebräuchliche Namen. Die Lederhochzeit etwa wird auch Freundschafts-, Frucht- oder Weizenhochzeit genannt. Wichtig für Österreich: Die Eiserne Hochzeit liegt bei 65 Jahren, nicht bei 70. Nach sieben Jahrzehnten spricht man von Gnaden- oder Platinhochzeit.

Ehrungen je nach Bundesland

Ab der Goldenen Hochzeit ehren Länder und Gemeinden Ehepaare. Die Silberhochzeit nach 25 Jahren wird staatlich nicht geehrt. In Tirol gibt es 750 Euro zur Goldenen, 1.000 Euro zur Diamantenen und 1.100 Euro zur Gnadenhochzeit, dazu eine Urkunde des Landeshauptmanns. Eine Jubiläumsgabe zur Eisernen Hochzeit zahlt Tirol nicht; die Landesleistung gilt nur für 50, 60 und 70 Jahre.

Wien gewährt 300 Euro zur Goldenen, 500 Euro zur Diamantenen, 700 Euro zur Eisernen, 800 Euro zur Steinernen und 1.100 Euro zur Gnadenhochzeit. Dazu kommen ein Glückwunschschreiben und eine Einladung zu einer Jause im Rathaus. Im Burgenland betragen die Leistungen 145 Euro zur Goldenen, 220 Euro zur Diamantenen, 290 Euro zur Eisernen, 365 Euro zur Steinernen und 435 Euro zur Gnadenhochzeit.

Oberösterreich zahlt keine Geldleistung mehr, stellt aber weiterhin eine Urkunde und ein Glückwunschschreiben aus. Auch Vorarlberg vergibt keine Geldleistung mehr, dort bleibt ein Gratulationsschreiben. In Niederösterreich, der Steiermark, Salzburg und Kärnten gibt es keine landesweit veröffentlichte Geldleistung; die Ehrungen erfolgen über die Gemeinden.

Oberösterreich stellte seine Jubiläumsgaben am 1. Jänner 2018 ein. Zuvor gab es unter anderem 400 Euro zur Diamantenen und Eisernen, 750 Euro zur Gnaden-, 1.500 Euro zur Juwelen- und 2.000 Euro zur Kronjuwelenhochzeit. Die Einsparung lag bei etwa einer Million Euro jährlich, 2016 waren es 965.000 Euro. Vorarlberg strich seine 100-Euro-Gutscheine 2025; im letzten Programmjahr erhielten 1.158 Paare insgesamt 97.291 Euro.

In Graz gibt es zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit einen Festakt. Ab der Eisernen Hochzeit sind dort ein Hausbesuch, ein Geschenkkorb und ein Blumenstrauß vorgesehen. Die erste Anlaufstelle für eine Ehrung ist grundsätzlich die Wohnsitzgemeinde – nicht der Ort, an dem geheiratet wurde.

Antrag und Wohnsitz

Wien verlangt die Anmeldung vier bis sechs Wochen vor dem Jubiläum. Möglich ist sie bei der Bezirksvorstehung oder online. Benötigt werden unter anderem Staatsbürgerschaftsnachweise, Geburtsurkunden, Meldebestätigungen und die Heiratsurkunde.

In Tirol kann der Antrag bis zu einem Jahr nach dem Jubiläum gestellt werden, Voraussetzung sind 25 Jahre gemeinsamer Wohnsitz im Land. Oberösterreich verlangt drei Jahre Wohnsitz; der Antrag läuft über die Gemeinde oder direkt über das Land. Im Burgenland melden die Gemeinden die Jubiläen automatisch.

Die Heiratsurkunde wird meist benötigt. Ist sie nicht mehr vorhanden, stellt das zuständige Standesamt eine neue aus. Entscheidend bleibt der aktuelle Wohnsitz: Ein in Wien getrautes Paar, das in Tirol lebt, muss die Ehrung in Tirol beantragen und dort die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen.

Für die wichtigsten Eckpunkte heißt das: 25 Jahre stehen für die Silberne Hochzeit ohne staatliche Ehrung, 50 Jahre für die Goldene Hochzeit und den Beginn der Ehrungen und Geldleistungen, 60 Jahre für die Diamantene Hochzeit und 65 Jahre für die Eiserne Hochzeit.