In der Nacht auf Sonntag, 8. November 2026, wollten Polizeibeamte gegen 2:19 Uhr in der Innenstadt von Neunkirchen einen blauen BMW kontrollieren. Doch der Fahrer dachte offenbar nicht daran, stehen zu bleiben: Er ignorierte die Anhaltesignale und raste durch mehrere Straßen auf die A8 in Richtung Luxemburg.

Die Fahrt zog sich über rund 23,5 Kilometer. Nach Angaben der Polizei wurde der BMW verkehrsgefährdend und zeitweise mit deutlich mehr als 100 km/h gelenkt. Andere Verkehrsteilnehmer waren dadurch gefährdet. Weil die Lage zunehmend riskant wurde, brachen die Einsatzkräfte die Verfolgung ab.

Zwölfjähriger am Steuer

Kurz darauf meldete sich ein Kind über den Notruf und erklärte, an der Verfolgungsfahrt beteiligt gewesen zu sein. Polizeikräfte fanden den BMW schließlich im Bereich Schwalbach wieder. Am Steuer saß ein 12-Jähriger, auf dem Beifahrersitz ein 14-Jähriger.

Die beiden Jungen sollen das Fahrzeug zuvor unberechtigt aus dem häuslichen Umfeld genommen haben. Danach wurden sie ihren Eltern übergeben. Verletzt wurde niemand, auch Sachschaden entstand laut Polizei nicht.

Die Polizeiinspektion Neunkirchen bittet um Hinweise zur Tat oder zu möglichen weiteren Beteiligten. Informationen nimmt die Polizei unter 06821/2030 entgegen.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Was beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Straftat. Möglich sind eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Im Wiederholungsfall kann das Fahrzeug eingezogen werden. Im konkreten Fall des 12-Jährigen liegen zur rechtlichen Bewertung keine weiteren Angaben vor.

Das Zentrum für kriminologische Forschung e. V. hat im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) untersucht, warum Menschen ohne Fahrerlaubnis fahren und welche Fallkonstellationen dabei auftreten. Das Projekt lief von April 2023 bis Dezember 2024. Die Ergebnisse wurden als Forschungsbericht Nr. 99 veröffentlicht: Fahren ohne Fahrerlaubnis: Häufigkeiten und Hintergrund von Anika Radewald, Frank Asbrock und G. Große aus dem Jahr 2025. Finanziert wurde die Studie von der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Im Mittelpunkt standen unter anderem die Häufigkeit verschiedener Fälle nach § 21 StVG, typische Tätergruppen, die Gründe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie die Einschätzung betroffener Berufsgruppen und deren Handlungsspielräume. Auch mögliche Maßnahmen zur Verhinderung des Delikts wurden untersucht.

Viele Ursachen, eine häufige Tätergruppe

Die Forschung beschreibt persönliche, soziale und strukturelle Faktoren als maßgeblichen Einfluss. Genannt werden etwa Notfälle, fehlende oder eingeschränkte Mobilitätsalternativen, berufliche Verpflichtungen sowie soziale und finanzielle Gründe.

Im Hell- und Dunkelfeld sind erwachsene Männer die wichtigste Tätergruppe. Eine häufige Konstellation ist der vorherige Entzug der Fahrerlaubnis, der oft mit weiteren Straftaten zusammenhängt – insbesondere mit Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Wiederholungstäter neigen laut Studie dazu, das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu normalisieren und unabhängig von den Umständen zu rechtfertigen.

Auch das soziale Umfeld spielt eine Rolle. Ebenso die Wahrnehmung, dass nur geringe Konsequenzen drohen. Präventive Ansätze sollten deshalb finanzielle und zeitliche Hürden beim Neuerwerb einer Fahrerlaubnis abbauen, vor allem bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), soziale und strukturelle Ursachen berücksichtigen und den Zugang zum Führerscheinerwerb erleichtern. Die Studie soll dafür Ansätze für rechtliche Interventionen liefern, die Verhaltensänderungen fördern und soziale wie finanzielle Belastungen mitdenken.