Heute ist der 20.05.2026 und im Bezirk Landeck gibt es spannende Neuigkeiten zur Stellungspflicht. Im vergangenen Jahr haben sich 227 junge Männer des Geburtsjahrgangs 2007 der Stellung unterzogen. Das sind ganz schön viele! Bekanntermaßen zeigt die Statistik, dass 76 Prozent dieser Männer, also 171 Personen, als wehrdiensttauglich eingestuft wurden. Nur 24 Prozent, also 53 junge Männer, erhielten den Status „untauglich“. Interessant ist, dass dieser Bezirk im Tiroler Durchschnitt bezüglich der Einstufungen liegt. Die genauen Gründe für die Untauglichkeit sind allerdings nicht näher spezifiziert, und Detailauswertungen sind nicht abrufbar.
Von den wehrpflichtigen jungen Männern haben sich lediglich 6 Personen, das entspricht 3 Prozent, für den Grundwehrdienst entschieden. Ein großer Teil, nämlich 40 Prozent (68 junge Männer), zieht den Zivildienst vor. Und eine beachtliche Anzahl von 97 jungen Männern (57 Prozent) hat noch keine Entscheidung getroffen. Viele befinden sich noch in der Ausbildung, sei es in der Lehre oder in der Schule. Manchmal ist es gar nicht so einfach, sich festzulegen, oder? Die Frist für die Einreichung von Zivildienstanträgen endet übrigens zwei Tage vor dem Erhalt des Einberufungsbefehls.
Der Ablauf der Stellung
Die Stellung selbst umfasst medizinische Untersuchungen und psychologische Tests, die den jungen Männern abverlangt werden. Dazu gehören Blutwerte, Seh- und Hörvermögen sowie die körperliche Fitness. Auch computerunterstützte psychologische Tests stehen auf dem Programm. In der Regel dauert die Stellung zwei Tage und die meisten Stellungspflichtigen kommen aus größeren Gemeinden wie Landeck, Zams und Kappl. Für den Bezirk Landeck sind die Stellungen für den 21. und 22. Juli sowie vom 3. bis 5. August 2026 vorgesehen.
Was viele nicht wissen: Die Stellung dient dazu, die geistigen und körperlichen Stärken und Schwächen der Wehrpflichtigen zu erkennen. Außerdem wird festgestellt, ob die jungen Männer in der Lage sind, ihren Wehrdienst in einer entsprechenden Funktion abzuleisten. Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger mit dem 17. Geburtstag und dauert normalerweise bis zum 50. Geburtstag. In Sonderfällen kann sie sogar bis zum 65. Geburtstag gehen. Ab dem 18. Lebensjahr können die Männer dann ins Bundesheer einberufen werden, vorausgesetzt, sie wurden als tauglich eingestuft.
Die Auswirkungen der Stellung
Für viele ist die Stellung ein prägender Moment im Leben. Man kann sich sogar freiwillig bereits mit 17 Jahren für den Grundwehrdienst melden. Bei der Durchführung der medizinischen und psychologischen Tests wird die Eignung für den Wehrdienst sorgfältig geprüft. Am Ende des Verfahrens steht der Befund der Stellungskommission: tauglich, vorübergehend untauglich oder untauglich. Und das muss auch bei einer Entscheidung für den Zivildienst erledigt werden.
Es gibt sogar einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung während der Stellung. Das klingt nach einem fairen Deal, oder? Das Stellungsverfahren endet mit den Entscheidungen über die Tauglichkeit, doch die Ergebnisse bleiben für die Statistik geheim. Seit dem Geburtenjahrgang 2005 werden Informationen zur Tauglichkeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt.
Die gesamte Prozedur hat also viele Facetten. Die jungen Männer stehen vor der Herausforderung, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und abzuwägen, welchen Weg sie einschlagen möchten. Inmitten all dieser Überlegungen ist die Stellung nicht nur ein Pflichttermin, sondern vielleicht auch der erste Schritt in eine neue Lebensphase.