Auf der B1 im Bezirk Wels-Land ist eine Verkehrskontrolle am österreichischen Nationalfeiertag aus dem Ruder gelaufen. Eine zivile Verkehrsstreife nahm die Geschwindigkeit ins Visier und stellte innerhalb weniger Minuten drei Lenker mit deutlich überhöhtem Tempo fest.

Einer davon war ein 38-jähriger Mann aus dem Bezirk Wels-Land. Er wurde mit 102 km/h durch die Laserkontrolle gemessen und musste seinen Führerschein an Ort und Stelle abgeben. Die Polizei untersagte ihm außerdem die Weiterfahrt.

Beifahrerin fuhr trotz Verbots los

Danach verhielten sich der Mann und seine 26-jährige Beifahrerin aus dem Bezirk Eferding laut Polizei zunehmend renitent. Die Frau setzte sich trotz des Weiterfahrverbots ans Steuer und fuhr mit dem Auto davon.

Eine angeforderte Polizeistreife wollte den Wagen erneut anhalten. Die 26-Jährige ignorierte den Anhalteversuch, entzog sich der Kontrolle und flüchtete. Die Verfolgung führte bis nach Gunskirchen. Dort konnte die Polizei das Fahrzeug stoppen.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Frau keine gültige Lenkerberechtigung besaß. Im Fahrzeug saßen außerdem zwei minderjährige Kinder. Gegen die Beteiligten werden mehrere Anzeigen erstattet.

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Was bei Verkehrsverstößen drohen kann

In Österreich werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und Verkehrssicherheitsvorschriften mit Geldstrafen geahndet. Bei schweren Delikten kommen Vormerkungen, Fahrverbote oder ein Führerscheinentzug dazu. Unterschieden wird zwischen Organstrafmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung.

Ein Organstrafmandat wird meist direkt ausgestellt oder an den eingetragenen Fahrzeughalter zugestellt. Regelungen und Beträge können je nach Bundesland variieren. Eine Anonymverfügung ist bis maximal 365 Euro möglich; sie wird weder ins Strafregister noch ins Vormerksystem eingetragen. Die Beträge können sich je Behörde oder Bezirk deutlich unterscheiden. Bei einer Strafverfügung beträgt die Geldstrafe bis zu 600 Euro, ein Einspruch ist binnen 14 Tagen möglich. Danach wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Gegen Organmandate und Anonymverfügungen gibt es hingegen keinen Einspruch.

Die genannten Summen sind überwiegend Durchschnitts- oder Richtwerte und nicht bundesweit einheitlich. Für zu geringen Sicherheitsabstand können etwa 50 Euro als Organmandat beziehungsweise rund 36 bis 80 Euro per Anonymverfügung anfallen. Liegt der Abstand unter 0,2 Sekunden, sind bis zu 2.180 Euro und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug möglich. Gelbes Dauerlicht wird mit ungefähr 30 bis 42 Euro geahndet, eine rote Ampel mit etwa 58 bis 70 Euro. Wer Fußgänger oder Radfahrer an Schutz- beziehungsweise Überwegen behindert, muss mit rund 30 bis 70 Euro rechnen.

Weitere Richtwerte: Fahren gegen die Einbahn kostet etwa 50 bis 58 Euro, das Überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen rund 35 bis 80 Euro. Für das Überfahren der Haltelinie an einer Stopptafel ohne Vorrangverletzung werden etwa 30 bis 60 Euro genannt, für Nichtblinken 35 bis 42 Euro. Rechtswidriges Rechtsüberholen liegt bei ungefähr 40 bis 80 Euro, Überholen bei ungenügender Sicht bei 58 bis 100 Euro, eine Vorrangverletzung bei 58 bis 80 Euro. Unbegründet behinderndes Langsamfahren kostet etwa 30 bis 40 Euro, vorschriftswidriges Hupen 15 bis 20 Euro und ein Verstoß gegen Vorschriftszeichen rund 30 Euro.

Überholen vor einer Eisenbahnkreuzung oder Nichtanhalten bei einem Stoppschild schlägt mit etwa 60 Euro zu Buche. Für den nicht angelegten Sicherheitsgurt werden rund 35 Euro fällig, ein Handyverstoß liegt bei etwa 50 Euro.

Tempo, Toleranz und Führerschein

Bei Geschwindigkeitsmessungen werden Messtoleranzen abgezogen: Im Ortsgebiet ungefähr fünf km/h, auf Freilandstraßen und Autobahnen ungefähr fünf Prozent. Lasermessgeräte können andere, meist niedrigere Toleranzen haben. Als Richtwerte gelten 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf der Freilandstraße und 130 km/h auf der Autobahn – örtlich können niedrigere Limits vorgeschrieben sein.

Bis 20 km/h zu schnell kosten im Ortsgebiet etwa 29 bis 60 Euro, bis 30 km/h rund 56 bis 72 Euro und bis 40 km/h etwa 70 bis 160 Euro. Auf Autobahnen liegen die Richtwerte bei etwa 45 Euro für bis zu 20 km/h und rund 60 Euro für bis zu 30 km/h zu viel. Auf Freilandstraßen werden bis 20 km/h ungefähr 30 bis 50 Euro, bis 30 km/h etwa 56 bis 90 Euro und bis 40 km/h rund 140 bis 160 Euro genannt.

Höhere Überschreitungen können bis zu 726 beziehungsweise 2.180 Euro kosten und einen Führerscheinentzug von zwei Wochen bis sechs Monaten nach sich ziehen. Mehr als 80 km/h über dem Limit im Ortsgebiet, mehr als 90 km/h auf Autobahnen oder Freilandstraßen sowie mehr als 100 km/h auf Autobahnen oder Freilandstraßen können zu einem drei- beziehungsweise sechsmonatigen Führerscheinentzug führen. Bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren sind bis zu 2.180 Euro und mindestens sechs Wochen bis sechs Monate Entzug möglich.

Besonders schwere Verstöße – etwa das Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn oder unter besonders gefährlichen Umständen – können bis zu 2.180 Euro und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug bedeuten. Unterlassene Hilfeleistung oder das Nichtanhalten nach einem selbst verursachten Unfall mit Verletzten wird ebenfalls mit bis zu 2.180 Euro und mindestens drei Monaten Führerscheinentzug geahndet.

Das österreichische Vormerksystem erfasst derzeit 13 bestimmte Verkehrsdelikte. Dazu zählen unter anderem Fahren mit mehr als 0,5 Promille, die Nichtbeachtung der Gurtenpflicht für Kinder, ein gefährdendes Überfahren einer roten Ampel mit Vorrangverletzung sowie das Überfahren eines Stoppschilds mit Gefährdung anderer. Zwei Vormerkungen können eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung auslösen; Wiederholungstätern droht der Führerscheinentzug.

Alkohol, Parken und weitere Folgen

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei 0,5, für Lkw-Fahrer und Personen mit Probeführerschein bei 0,1 Promille. Verstöße kosten mindestens etwa 300 Euro, bei hohen Werten mehrere tausend Euro. Während der Probezeit kann zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit angeordnet werden.

Zwischen 0,8 und unter 1,2 Promille oder beim Fahren unter Drogeneinfluss sind 800 bis 3.700 Euro vorgesehen; bei einem erstmaligen Delikt kommen mindestens ein Monat Führerscheinentzug und eine Nachschulung hinzu. Bei 1,2 bis unter 1,6 Promille drohen 1.200 bis 4.400 Euro, mindestens vier Monate Führerscheinentzug und Nachschulung. Ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Alkoholtests reichen die Folgen von 1.600 bis 5.900 Euro über mindestens sechs Monate Führerscheinentzug bis zu Nachschulung, amtsärztlichem Gutachten und verkehrspsychologischer Untersuchung. Bei einer Wiederholung innerhalb von fünf Jahren bei mindestens 1,6 Promille sind 1.200 bis 5.900 Euro sowie acht bis zwölf Monate Führerscheinentzug mit weiteren Auflagen möglich.

Fahrverbote sind meist zeitlich begrenzt und werden vor allem bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer verhängt. Über 0,8 Promille sind in der Regel ein Monat Fahrverbot, mindestens 800 Euro Geldstrafe und Nachschulung beziehungsweise verkehrspsychologisches Training vorgesehen. Ab 1,2 Promille können es etwa vier Monate Fahrverbot und meist 1.200 bis 4.500 Euro Geldstrafe sein, ab 1,6 Promille etwa sechs Monate Fahrverbot und bis rund 6.000 Euro. Bei Wiederholungsdelikten kann anstelle eines erneuten Fahrverbots der Führerschein entzogen werden. Wer ohne Führerschein fährt, muss zusätzlich mit einer Sperre für den späteren Erwerb der Fahrerlaubnis rechnen.

Auch beim Parken summieren sich die Beträge: Das Nichtbeachten eines Halte- oder Parkverbots kostet etwa 21 bis 72 Euro, vorschriftswidriges Kurzparken rund 36 Euro, Parken vor einer Eisenbahnkreuzung etwa 60 Euro. Einfachere Parkverstöße liegen durchschnittlich bei etwa 25 Euro. Wer eine Einsatzfahrzeugzufahrt, Busspur oder Bushaltestelle blockiert, muss zusätzlich meist mit Abschleppkosten von ungefähr 180 bis 200 Euro rechnen.

Österreichische Bußgeldbescheide können nach Deutschland zugestellt werden. Bei schweren Delikten können auch gegenüber deutschen Staatsbürgern Fahrverbote verhängt werden. Auf der B1 im Bezirk Wels-Land wird nun jedenfalls geprüft, welche Anzeigen aus der Fahrt mit 102 km/h, der anschließenden Flucht und dem Fahren ohne gültige Lenkerberechtigung folgen.