Rohrbach-Berg: Unzugelassenes Auto, zwei Fahrer und 2,22 Promille
Am Dienstag, dem 3. November 2026, fiel einer Polizeistreife gegen 17:15 Uhr in Rohrbach-Berg ein Auto ohne Kennzeichen auf. Die Beamten hielten den Wagen an – und stellten fest, dass er überhaupt nicht zugelassen war.
Am Steuer saß ein 20-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach. Eine gültige Lenkberechtigung hatte er nicht, außerdem ergab der Alkotest 0,68 Promille. Auf dem Beifahrersitz saß der 44-jährige Fahrzeugbesitzer, ebenfalls aus dem Bezirk Rohrbach und laut Polizei ein Ukrainer.
Zwei Fahrer, ein Auto – und reichlich Alkohol
Nach Angaben der Polizei soll der 44-Jährige kurz vor der Kontrolle selbst am Steuer gesessen sein. Bei ihm zeigte der Alkotest 2,22 Promille. Die Beamten nahmen ihm den Führerschein ab.
Der Fall reiht sich in eine Statistik ein, bei der einem eher nicht nach Schulterklopfen zumute ist: 2024 wurden in Österreich 2.705 Alkoholunfälle mit Personenschaden registriert, etwas mehr als 2023. Sie machten damit über sieben Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden aus. 30 Menschen starben, knapp über 3.000 wurden verletzt.
Welche Grenzen in Österreich gelten
Grundsätzlich gilt für Autofahrer eine Grenze von weniger als 0,5 Promille Blutalkohol. Für Probeführerscheininhaber sowie für Lkw- und Busfahrer liegt sie bei 0,1 Promille. Bis 0,79 Promille drohen eine Verwaltungsstrafe und eine Vormerkung.
Im Bereich von 0,5 bis 0,79 Promille reicht die Verwaltungsstrafe von 300 bis 3.700 Euro. Beim ersten Verstoß bleibt der Führerschein grundsätzlich erhalten, die Vormerkung kommt aber dazu. Bei einem weiteren Verstoß kann eine Maßnahme wie eine psychologische Nachschulung angeordnet werden, die mindestens 200 Euro kostet. Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren gegen diese oder eine andere von 13 Vormerkdelikten wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.
Ab 0,8 Promille kann die Lenkberechtigung entzogen werden, zusätzlich wird Verkehrscoaching angeordnet. Zwischen 0,8 und 1,19 Promille beträgt die Geldstrafe 800 bis 3.700 Euro. Beim ersten Verstoß ohne Unfall ist der Führerschein einen Monat weg, im Wiederholungsfall mindestens drei Monate. Das Verkehrscoaching kostet etwa 100 Euro. Außerdem kann die Haftpflichtversicherung bei mehr als 0,8 Promille bis zu 11.000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern; Rechtsschutz- und Kaskoversicherung können in diesem Bereich leistungsfrei sein.
Mit steigender Promillezahl werden die Folgen härter
Bei 1,2 bis 1,59 Promille drohen 1.200 bis 4.400 Euro Geldstrafe, mindestens vier Monate Führerscheinentzug und eine verpflichtende Nachschulung mit zusätzlichen Kosten.
Ab 1,6 Promille reicht die Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro. Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen, dazu kommen eine Nachschulung für etwa 500 Euro, eine Untersuchung durch einen Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die zusätzlich 363 Euro kostet. Dieselben Konsequenzen gelten auch bei der Verweigerung des Alkomattests.
Der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Kaffee, ein Katerfrühstück oder andere Mittel beschleunigen den Alkoholabbau nicht – auch am Morgen nach dem Trinken kann noch Restalkohol vorhanden sein. Die Polizei darf einen Alkoholtest zudem noch Stunden nach dem Ende einer Fahrt verlangen.
Wer mit Probeführerschein die 0,1-Promille-Grenze überschreitet, muss zur Nachschulung. Bei Lkw- und Busfahrern kann eine Vormerkung im Führerscheinregister erfolgen. Weitere Informationen gibt es zu Alkoholtests, in einer Tabelle zu Alkoholstrafen sowie zu Promillegrenzen im Ausland.
