In Ulrichsberg stehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen seit 2023 nicht allein da, wenn zu Hause plötzlich ein Pflegebett oder ein Rollstuhl fehlt. Edith und Franz Müller sowie ihre Tochter Karin Höfer stellen Pflegebehelfe kostenlos zur Verfügung. Sie wollen damit den Alltag erleichtern – ohne lange Wege, komplizierte Suche oder zusätzliche finanzielle Belastung.

Die Idee ist aus Höfers Arbeit im Krankenhaus entstanden. Immer wieder erlebte sie, dass Menschen nach der Entlassung nach Hause kamen, die nötigen Hilfsmittel aber noch fehlten. Für die Angehörigen war das oft eine ziemliche Herausforderung. Edith Müller, selbst pensionierte Pflegerin, unterstützte den Plan und nahm Kontakt zu Christian Wagner auf, dem damaligen Leiter des Bezirksalten- und Pflegeheims Ulrichsberg. Innerhalb weniger Tage konnten mehrere Pflegebetten bereitgestellt werden.

Vom alten Spar in einen jederzeit zugänglichen Raum

Anfangs lagerten die Hilfsmittel im alten Spar. Mittlerweile stellt die Gemeinde einen Raum zur Verfügung, der jederzeit zugänglich ist. Das Angebot ist gewachsen: Sieben Pflegebetten können inzwischen ausgeliehen werden, dazu kommen Rollstühle, Leibstühle und Rollmobile. Das alles steht Ulrichsbergern kostenlos zur Verfügung.

Auch Trinkgeldspenden flossen wieder in das Projekt zurück. Damit wurden drei zerlegbare Pflegebetten angeschafft, die Angehörige leichter transportieren können. Franz Müller kümmert sich ehrenamtlich um Reparaturen an den Hilfsmitteln. Wenn etwas nicht mehr richtig funktioniert, wird also nicht einfach aufgegeben – dann wird geschraubt, geprüft und wieder hergerichtet.

Die Familie möchte Pflegebedürftige und Angehörige unkompliziert entlasten. Ältere Menschen sollen möglichst lange zu Hause bleiben können. Wer einen Pflegebehelf braucht, kann sich an die Gemeinde oder an Edith Müller wenden.

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Was Pflegehilfsmittel leisten

Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Sie fördern die Selbstständigkeit oder lindern Beschwerden. Fachlich wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.

Zu den technischen Hilfen zählen etwa Pflegebetten, Notrufsysteme und Lagerungshilfen. Im Hilfsmittelverzeichnis finden sich solche Produkte überwiegend in den Produktgruppen 50 bis 52 sowie 54: PG 50 umfasst Hilfen zur Pflegeerleichterung, darunter Pflegebetten und spezielle Pflegerollstühle. PG 51 betrifft Körperpflege, Hygiene und die Linderung von Beschwerden, etwa Waschsysteme, Duschwagen und Lagerungshilfen. In PG 52 geht es um eine selbstständigere Lebensführung und Mobilität, zum Beispiel mit Hausnotrufsystemen und Medikamentenhilfen. PG 54 umfasst Verbrauchsprodukte wie Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Masken und Schutzschürzen.

Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis ist laut dargestellter Rechtsprechung nicht abschließend verbindlich. Im Einzelfall können daher auch Produkte übernommen werden, die nicht darin gelistet sind.

Von Desinfektionsmittel bis FFP2-Maske

Verbrauchs-Pflegehilfsmittel dienen vor allem der Hygiene und der Infektionsvorbeugung. Dazu gehören Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, medizinische Masken, FFP2-Masken sowie Einweg-Schutzkleidung und Schutzschürzen.

Händedesinfektionsmittel kommen unter anderem vor der Medikamentengabe, der Zahnpflege, einer Katheteranlage oder der Versorgung eines künstlichen Darmausgangs zum Einsatz. Flächendesinfektionsmittel werden für gefährdete Oberflächen verwendet – im Sanitärbereich, bei der Lebensmittelverarbeitung und auch an Pflegebetten.

Bettschutzeinlagen fangen Körperflüssigkeiten auf und schützen Bett und Bezug. Eine Inkontinenzversorgung ersetzen sie aber nicht. Einmalhandschuhe schützen Pflegebedürftige und Pflegepersonen vor Keimen, etwa bei der Zahnpflege oder beim Wechsel von Inkontinenzmaterial. Unsterile Handschuhe zählen zu den Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln. Sterile Handschuhe, wie sie beispielsweise beim Katheterwechsel oder bei der Wundversorgung gebraucht werden, gelten hingegen als allgemeine Hilfsmittel.

Medizinische Masken schützen vor allem andere Menschen vor Tröpfchen des Trägers. FFP2-Masken bieten zusätzlich Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Einwegschutzschürzen halten bei der Körperpflege oder beim Wechsel verschmutzter Bettwäsche Flüssigkeiten und Verunreinigungen ab.

Regeln bei der Kostenübernahme

Ein Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich besteht, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die betroffene Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen lebt. Sie muss zumindest teilweise privat durch Angehörige oder Freunde gepflegt werden. Ein ambulanter Pflegedienst kann zusätzlich beteiligt sein.

Der Anspruch gilt grundsätzlich für Pflegegrad 1 bis 5 und hängt nicht von der konkreten Höhe des Pflegegrads ab. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 42 Euro monatlich für den tatsächlichen Bedarf – es handelt sich nicht um eine frei auszahlbare Pauschale. Bis zum Höchstbetrag sind die Produkte zuzahlungsfrei, Mehrkosten müssen selbst getragen werden. Pflegehilfsmittel werden nicht vom Pflegegeld abgezogen.

Für die Abwicklung gibt es drei Wege: Die Produkte können bei einem zugelassenen Versandhändler bestellt und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Möglich ist auch der Bezug bei einer zugelassenen Apotheke oder einem Sanitätshaus, wo die monatliche Abholung erfolgt und ebenfalls direkt abgerechnet werden kann. Oder man kauft selbst – dann allerdings nach vorheriger Genehmigung – und reicht anschließend die Zahlungsbelege zur Erstattung ein.

Privatversicherte müssen in der Regel zunächst selbst zahlen und die Kosten danach zur Erstattung einreichen. Bei eigener Beschaffung werden meist nur Produkte ersetzt, die den Vorgaben zu Qualität, Funktion und Preis entsprechen. Menschen in vollstationärer Pflege erhalten notwendige Verbrauchsmittel über die Pflegeeinrichtung und können sie nicht zusätzlich beantragen. Ambulante Pflegedienste müssen ihre eigenen benötigten Mittel mitbringen.

Eine geplante Gesetzesänderung könnte den separaten monatlichen Anspruch von 42 Euro ab 1. Januar 2027 abschaffen. Für Pflegegrade 2 bis 5 sollen die Produkte dann aus einem Entlastungsbudget finanziert werden; für Pflegegrad 1 wäre dieses Budget nicht vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Für die Menschen in Ulrichsberg geht es derweil um sehr konkrete Dinge: ein Bett, das rechtzeitig im Haus steht, einen Rollstuhl für den Weg durchs Zimmer oder ein Rollmobil, das ein paar Schritte mehr möglich macht. Bei Bedarf sind die Gemeinde oder Edith Müller die Anlaufstellen.